Hooligan werden ist einfach
Am Erscheinungstag dieser WOZ geht die Faninitiative Fansicht online.
Die WOZ hat den Sprecher der Initiative gebeten zu schildern, wie sie
in der Frage der Stadionverbote eine Gegenöffentlichkeit schaffen will.
Stadionverbote werden von Fussballverband und -liga und von den
Vereinen seit langem ausgesprochen, um missliebige Personen vom Besuch
eines Fussballspiels fernzuhalten, ähnlich den von WirtInnen verhängten
Beizenverboten. Mit dem Hooligangesetz und der Einführung der
Hooligandatenbank Hoogan erhalten Stadionverbote nun ein viel stärkeres
Gewicht: Wer heute von privaten Sportveranstaltern ausgesperrt wird,
landet mit einiger Wahrscheinlichkeit in der staatlichen Datenbank.
Hinter der nun gegründeten Initiative Fansicht stehen AnhängerInnen
verschiedener Schweizer Vereine, die allesamt erlebt haben, dass bei
der Verhängung von Stadionverboten die Sorgfaltspflicht oft verletzt
wird. Leute werden Opfer von Verwechslungen, haften kollektiv oder für
Taten, die sie nicht begangen haben. Weil ein Fussballverein ein
privater Veranstalter ist, haben Fans kein Recht, gegen die verhängten
Stadionverbote vorzugehen. Sie haben sie als Fakt zu akzeptieren. Die
von Datenschützern bereits im vergangenen Jahr kritisierte Tatsache,
dass bei der staatlichen Datenbank Hoogan Private Daten an den
Staatsschutz liefern (Hoogan ist beim Dienst für Analyse und Prävention
angesiedelt), ist von noch grösserer Tragweite, wenn es sich dabei um
Falschinformationen handelt. Hier setzt Fansicht an, indem einerseits
Fälle zweifelhafter Stadionverbote dokumentiert, bei den Vereinen
nachgefragt und eine Neubeurteilung gefordert wird. Und andererseits
Liga und Verband aufgefordert werden, ein unabhängiges Schiedsgericht
für Stadionverbote einzuführen.
Polizeibeamte der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus
prüfen zurzeit, welchen der rund 450 bestehenden Stadionverbote der
Swiss Football League (SFL) ein Strafbestand zugrunde liegt, der eine
Aufnahme in die Hoogan-Datenbank rechtfertigt. Gemäss offiziel len
Angaben rechnet man mit rund dreissig Prozent. Für die restlichen
siebzig Prozent kann das nur zweierlei bedeuten: Entweder handelt es
sich bei den Vergehen gegen die Stadionordnung um Kleinigkeiten, die
nicht als Gewalttätigkeiten angesehen werden können, oder die Fälle
sind so schlecht dokumentiert und die Beweise so dürftig, dass eine
Aufnahme in Hoogan nicht zu verantworten wäre. Beides stellt den
Fussballvereinen und der SFL, die lokale oder gesamtschweizerische
Stadionverbote aussprechen, kein gutes Zeugnis aus.
In der Arbeit, die Fansicht zum Aufbau der Internetseite bisher
geleistet hat, bestätigt sich das Bild von Vereinsfunktionären, die im
Zusammenhang mit Stadionverboten die nötige Sorgfalt gelegentlich
vermissen lassen. So hat ein GC-Fan, gegen den wegen angeblichen
Abbrennens einer Leuchtfackel bei einem Auswärtsspiel ein Stadionverbot
verhängt wurde, schriftlich um eine Neubeurteilung des Falls ersucht.
Der Fan ist überzeugt, Opfer einer Verwechslung geworden zu sein, und
bat darum, die «belastenden» Filmaufnahmen sehen zu können. Die Antwort
des Vereins: Das sei nicht nötig, die Beweise seien eindeutig, eine
Gegenüberstellung erübrige sich. Wie Fansicht vom Eidgenössischen
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigt wurde, handelt
der Verein damit eindeutig gegen die eidgenössischen
Datenschutzbestimmungen: Der GC-Fan hat ein Recht auf Auskunft zu den
über ihn gesammelten Daten. Bloss: Er und die meisten seiner
KollegInnen wissen das nicht. Sie sind jung, unerfahren, ohne Lobby und
in juristischen Belangen schnell eingeschüchtert; für Feldversuche wie
das bis 2009 befristete Hooligangesetz eine ideale Klientel.
Fragen zum Umgang mit heiklen Daten wirft auch ein Fall aus der Zweiten
Liga auf. Das Zürcher Anwaltsbüro Manuela Schiller, das Fansicht
rechtlich betreut, hat im Auftrag von zwei FCZ-Fans sämtliche Klubs der
beiden höchs ten Schweizer Ligen angefragt, ob ihnen Daten über die
beiden mit Stadion verbot belegten Fans vorliegen würden. Zahlreiche
Klubs reagierten nicht, einige antworteten korrekt, und einer aus der
Challenge League liess dem Anwaltsbüro gleich die gesamte
Stadionverbotsliste zukommen mit allen Namen und Adressen bis hin zum
Buchstaben S, jenem des zweiten FCZ-Fans. Dies veranschaulicht weniger
eine grassierende Schlampigkeit als vielmehr ein akutes Wissensdefizit
in Datenschutzfragen. In der Challenge League, wo die allermeisten
Funktionäre ehrenamtlich tätig sind, üben viele den Job des
Sicherheitsverantwortlichen als eines von mehreren Ämtern aus. Der Mann
aus der Zweiten Liga, der auf dem Kopierer seines Klubsekretariats die
Stadionverbotsliste der SFL kopierte und nach Zürich schickte, darf
dank des neuen Hooligangesetzes nun beim Dienst für Analyse und
Prävention vor jedem Heimspiel die Hoogan-Daten anfordern. Dass er die
Listen mit registrierten Fussballfans auch jeweils, wie vorgeschrieben,
innert 24 Stunden vernichtet, wird gemäss Bundesamt für Polizei nur
stichprobenartig geprüft.
Die EM rückt näher, der Hooligan hat in Schweizer Medien
Hochkonjunktur. Nach dem ersten Spieltag war von «Gewaltorgien» die
Rede, es wurde suggeriert, in Schweizer Fankurven tummelten sich
ausschliesslich brutale Schläger. Gefängnisstrafen und Geis terspiele
wurden gefordert. Nur die «NZZ am Sonntag» blieb nüchtern: «Die
Behauptung, die Gewalt in den Stadien nehme zu, entbehrt der
Grundlage.» Dass es Zeitungen und Fernsehen trotz gegenteiliger
Faktenlage Woche für Woche gelingt, ein Bild wild gewordener
Hooliganhorden zu zeichnen, hat einen einfachen Grund: Hooligan zu
werden, ist heute sehr einfach. Mit Erfolg wurde Feuerwerk in den
Kurven innert weniger Jahre vom Inbegriff für Stimmung zum Inbegriff
für Gewalt umgedeutet, sodass heute jeder und jede, der oder die
zündet, gewalttätig und ergo ein Hooligan ist. Die Verordnung zum
Hooligangesetz hat diese Umdeutung übernommen, sodass das Abbrennen von
pyrotechnischem Material in einem Sportstadion heute als «gewalttätiges
Verhalten» taxiert wird. Wer zündet, ist ein Hooligan - viele
Fussballfans zünden - viele Fussballfans sind Hooligans. Das ist der
Syllogismus, mit dem die Öffentlichkeit auf Trab gehalten wird.
Es wird interessant sein zu erfahren, wie viele der in der Pilotphase
des Hoogan registrierten Gewalttäter Innen im Sinne von SchlägerInnen
und wie viele PyromanInnen sind, für die Feuerwerk zur visuellen
Unterstützung ihres Teams unerlässlich ist. Was die GewalttäterInnen
angeht, so hätten auch bestehende Gesetze ausge reicht, sie aus dem
Verkehr zu ziehen. Bei den FeuerwerklerInnen sieht es anders aus: Sie
begehen ein Bagatelldelikt. Um sie aus dem Verkehr, sprich aus dem
Umfeld der Stadien zu ziehen, mussten neue gesetzliche Grundlagen her.
So befasst sich nun der Staatsschutz mit Feuerwerk. Und die Vereine
sind angehalten, die vermummt Zündenden korrekt zu identifizieren.
Wer schon vor zehn oder fünfzehn Jahren Fussballspiele in der Schweiz
besuchte, weiss: Schon damals suchten Fangruppen nach den Spielen die
Konfrontation, schon damals brannte Feuerwerk, schon damals flogen
Brötchen, Bierbecher und Feuerzeuge aufs Feld. Und nebenbei deckten
Fans dunkelhäutige Spieler mit Affengeräuschen ein, Woche für Woche,
und im Falle des FC Basel trafen die Schmähungen mit Ahmed Ouattara gar
einen aus den eigenen Reihen. So etwas ist heute nahezu undenkbar,
gerade in Basel. Und zu dieser Veränderung hat kein Funktionär, kein
Verein, kein Polizist und auch keine Zeitung beigetragen, diese
Veränderung geschah in den Kurven selbst. Wer behauptet, alles werde
immer schlimmer, hat ein kurzes Gedächtnis.
Fansicht setzt auch hier an. In einem Medienspiegel werden auf der
Internetseite Beispiele für Pauschalisierungen und Falschmeldungen im
Zusammenhang mit Fussballfans gesammelt und kommentiert. Das Feld ist
weit. Der deutsche «Kicker», wahrlich kein Blatt des Aufstands,
forderte schon vor Monaten «Stadionverbote: Schluss mit dem Unrecht!».
In der Schweiz aber ist in der Zeitung zu lesen: «Hooligan
freigesprochen», denn er bleibt ein Hooligan, auch als Unschuldiger.
Pascal Claude
WoZ vom 22.02.2007
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